Rechtsanwalt Gregor Schäfer

Ihr Anwalt für Erbrecht in Bremen und Umgebung

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht mit über 30 Jahren Berufserfahrung vertrete ich Sie in allen Fragen des Erbschaftsrechts.

Über

Seit über 30 Jahren setze ich mich für die Interessen meiner Mandanten ein. Meine Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht (Fachanwalt), Erbrecht sowie im Miet- und Versicherungsrecht.

RA Gregor Schäfer
rechtsanwalt gregor schäfer
Rechtsberatung im Erbrecht

Erbrecht Beratung in Bremen

Benötigen Sie anwaltlichen Rat und Rechtsvertretung im Erbrecht? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Bremen und lassen Sie Ihren Fall prüfen.

01– E-mail Schreiben / anrufen
Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an mail@ra-schaefer-bremen.de oder rufen Sie mein Sekretariat unter der Rufnummer 0421 / 17 17 14 an.
02– Terminvergabe
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für die Erbrecht Beratung.
03 – Beratung
Ich nehme mir die Zeit, Ihre individuelle Situation im Erbrecht genau zu verstehen und Ihnen mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Ihre Vorteile

Kennen und nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.

Ihre Vorteile

Schützen Sie sich gegen un­gerechtfertigte Forderungen Dritter.

Ihre Vorteile

Sichern Sie sich mit essentiellen Unterlagen ab.

Ihre Vorteile

Rechtliche Lösungen, die Ihnen weiterhelfen.

"Am Ende der Verfahren ist genau das Ergebnis herausgekommen, welches ich mir erhofft hatte. Sehr freundlicher Umgang, ich habe mich durchgängig gut betreut und beraten gefühlt. Absolut zu empfehlen."
Swantje J.
"Herr Schäfer erklärt die Sachverhalte verständlich und ist schnell erreichbar, wodurch ich mich als Mandant stets gut beraten fühle. Deswegen kann ich ihn nur sehr weiter empfehlen."
Julija J.
"Zuverlässiger Verkehrsanwalt in Bremen, schnell, gut und erfolgreich in allen meinen Angelegenheiten. Sehr empfehlenswert!”
Piroska K.
"Ich kann Herrn Schäfer als Anwalt nur empfehlen. Hatte schon einige Verkehrsrecht-Angelegenheiten bei ihm und er hat mich in jeder sehr gut und erfolgreich beraten. Ich fühlte mich immer gut informiert und bin sehr zufrieden. Empfehlenswert!”
Annika N.
"Kompetent, freundlich, Termine können kurzfristig gemacht werden. 2x zu 100% erfolgreich gewesen. Sehr empfehlenswert.”
Eckhard D.
"Lob und Anerkennung! Im Beratungsgespräch zeigte sich Herr Schäfer freundlich und kompetent. Seine fachliche Expertise und das hervorragende Ergebnis haben meine Erwartungen übertroffen. Auch die freundliche Betreuung und Terminabstimmung im Sekretariat waren top. Vielen Dank!"
Matthias
"Einen riesengroßen Dank an Herrn Schäfer. Durch seine professionelle Arbeit konnten wir meinen Fall (Verkehrsrecht) gewinnen. Für mich ist er ein sehr guter Anwalt. Absolute Weiterempfehlung! 👍👍👍"
Nina H.
"Herr Schäfer ist ein äußert fachkundiger Rechtsanwalt, der nicht nur in seinem Spezialgebiet Verkehrsrecht, sondern auch in den anderen Rechtsgebieten profunde Fachkenntnisse besitzt. Ich habe seit über 20 Jahren von Herrn Schäfer eine sehr gute Beratung erfahren, verbunden mit der erfolgreichen Durchsetzung der eigenen Rechtspositionen. Sehr zu empfehlen!"
Frank J.
"Ein Top Anwalt den man wirklich gerne auf seiner Seite hat. Super freundlich, einfühlsam und ich fühle mich jederzeit wirklich wohl wenn ich dort bin. Einfach nur zu empfehlen."
Kevin H.
"Herr RA Schäfer ist sehr engagiert, sehr freundlich, gut verständlich und souverän mir gegenüber aufgetreten. Insgesamt bin ich sehr begeistert vom Ergebnis seiner Arbeit. Immer wurde ich per Brief oder per Email über den aktuellen Stand informiert. Es war für mich das erste Mal, dass ich mir einen Rechtsbeistand holen musste. Nur zu empfehlen: RA Schäfer! Danke!"
Yvonne L.
“Sehr guter Rechtsanwalt, kompetentes Auftreten. Ich bin schon zweimal bzgl. Verkehrsrecht von ihm vertreten worden, und das gewünschte Ziel wurde erreicht. Kann man nur weiterempfehlen!”
Zoran K.
"Am Ende der Verfahren ist genau das Ergebnis herausgekommen, welches ich mir erhofft hatte. Sehr freundlicher Umgang, ich habe mich durchgängig gut betreut und beraten gefühlt. Absolut zu empfehlen."
Swantje J.
"Herr Schäfer erklärt die Sachverhalte verständlich und ist schnell erreichbar, wodurch ich mich als Mandant stets gut beraten fühle. Deswegen kann ich ihn nur sehr weiter empfehlen."
Julija J.
"Zuverlässiger Verkehrsanwalt in Bremen, schnell, gut und erfolgreich in allen meinen Angelegenheiten. Sehr empfehlenswert!”
Piroska K.
"Ich kann Herrn Schäfer als Anwalt nur empfehlen. Hatte schon einige Verkehrsrecht-Angelegenheiten bei ihm und er hat mich in jeder sehr gut und erfolgreich beraten. Ich fühlte mich immer gut informiert und bin sehr zufrieden. Empfehlenswert!”
Annika N.
"Kompetent, freundlich, Termine können kurzfristig gemacht werden. 2x zu 100% erfolgreich gewesen. Sehr empfehlenswert.”
Eckhard D.
"Lob und Anerkennung! Im Beratungsgespräch zeigte sich Herr Schäfer freundlich und kompetent. Seine fachliche Expertise und das hervorragende Ergebnis haben meine Erwartungen übertroffen. Auch die freundliche Betreuung und Terminabstimmung im Sekretariat waren top. Vielen Dank!"
Matthias
"Einen riesengroßen Dank an Herrn Schäfer. Durch seine professionelle Arbeit konnten wir meinen Fall (Verkehrsrecht) gewinnen. Für mich ist er ein sehr guter Anwalt. Absolute Weiterempfehlung! 👍👍👍"
Nina H.
"Herr Schäfer ist ein äußert fachkundiger Rechtsanwalt, der nicht nur in seinem Spezialgebiet Verkehrsrecht, sondern auch in den anderen Rechtsgebieten profunde Fachkenntnisse besitzt. Ich habe seit über 20 Jahren von Herrn Schäfer eine sehr gute Beratung erfahren, verbunden mit der erfolgreichen Durchsetzung der eigenen Rechtspositionen. Sehr zu empfehlen!"
Frank J.
"Ein Top Anwalt den man wirklich gerne auf seiner Seite hat. Super freundlich, einfühlsam und ich fühle mich jederzeit wirklich wohl wenn ich dort bin. Einfach nur zu empfehlen."
Kevin H.
"Herr RA Schäfer ist sehr engagiert, sehr freundlich, gut verständlich und souverän mir gegenüber aufgetreten. Insgesamt bin ich sehr begeistert vom Ergebnis seiner Arbeit. Immer wurde ich per Brief oder per Email über den aktuellen Stand informiert. Es war für mich das erste Mal, dass ich mir einen Rechtsbeistand holen musste. Nur zu empfehlen: RA Schäfer! Danke!"
Yvonne L.
“Sehr guter Rechtsanwalt, kompetentes Auftreten. Ich bin schon zweimal bzgl. Verkehrsrecht von ihm vertreten worden, und das gewünschte Ziel wurde erreicht. Kann man nur weiterempfehlen!”
Zoran K.

"Herr Schäfer ist ein äußert fachkundiger Rechtsanwalt, der nicht nur in seinem Spezialgebiet Verkehrsrecht, sondern auch in den anderen Rechtsgebieten profunde Fachkenntnisse besitzt. Ich habe seit über 20 Jahren von Herrn Schäfer eine sehr gute Beratung erfahren, verbunden mit der erfolgreichen Durchsetzung der eigenen Rechtspositionen. Sehr zu empfehlen!"

Frank J.

"Ich kann Herrn Schäfer als Anwalt nur empfehlen. Hatte schon einige Verkehrsrecht-Angelegenheiten bei ihm und er hat mich in jeder sehr gut und erfolgreich beraten. Ich fühlte mich immer gut informiert und bin sehr zufrieden. Empfehlenswert!”

Annika N.

"Lob und Anerkennung! Im Beratungsgespräch zeigte sich Herr Schäfer freundlich und kompetent. Seine fachliche Expertise und das hervorragende Ergebnis haben meine Erwartungen übertroffen. Auch die freundliche Betreuung und Terminabstimmung im Sekretariat waren top. Vielen Dank!"

Matthias

"Einen riesengroßen Dank an Herrn Schäfer. Durch seine professionelle Arbeit konnten wir meinen Fall (Verkehrsrecht) gewinnen. Für mich ist er ein sehr guter Anwalt. Absolute Weiterempfehlung! 👍👍👍"

Nina H.

"Am Ende der Verfahren ist genau das Ergebnis herausgekommen, welches ich mir erhofft hatte. Sehr freundlicher Umgang, ich habe mich durchgängig gut betreut und beraten gefühlt. Absolut zu empfehlen."

Swantje J.

"Herr Schäfer erklärt die Sachverhalte verständlich und ist schnell erreichbar, wodurch ich mich als Mandant stets gut beraten fühle. Deswegen kann ich ihn nur sehr weiter empfehlen."

Julija J.

"Zuverlässiger Verkehrsanwalt in Bremen, schnell, gut und erfolgreich in allen meinen Angelegenheiten. Sehr empfehlenswert!”

Piroska K.

"Kompetent, freundlich, Termine können kurzfristig gemacht werden. 2x zu 100% erfolgreich gewesen. Sehr empfehlenswert.”

Eckhard D.

"Ein Top Anwalt den man wirklich gerne auf seiner Seite hat. Super freundlich, einfühlsam und ich fühle mich jederzeit wirklich wohl wenn ich dort bin. Einfach nur zu empfehlen."

kevin H.

"Herr RA Schäfer ist sehr engagiert, sehr freundlich, gut verständlich und souverän mir gegenüber aufgetreten. Insgesamt bin ich sehr begeistert vom Ergebnis seiner Arbeit. Immer wurde ich per Brief oder per Email über den aktuellen Stand informiert. Es war für mich das erste Mal, dass ich mir einen Rechtsbeistand holen musste. Nur zu empfehlen: RA Schäfer! Danke!"

Yvonne L.

“Sehr guter Rechtsanwalt, kompetentes Auftreten. Ich bin schon zweimal bzgl. Verkehrsrecht von ihm vertreten worden, und das gewünschte Ziel wurde erreicht. Kann man nur weiterempfehlen!”

Zoran K.
Vorsorge im Erbrecht

Vorsorge über das Testament hinaus. Das GBPT-System.

Neben der Testamentsgestaltung helfe ich meinen Mandanten mit drei weiteren (häufig vergessenen) Vorsorgemaßnahmen, die Sie rundum absichern.

General­vollmacht

Mit einer Generalvollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen in allen wichtigen Lebensbereichen zu treffen und umzusetzen.

Betreuungs­verfügung

Ohne eine Betreuungsverfügung entscheidet das Betreuungsgericht, wer im Bedarfsfall Ihre Betreuung übernimmt. Dies kann auch ein Berufsbetreuer sein, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. In der Regel ist es jedoch angenehmer, von einer vertrauten, nahestehenden Person betreut zu werden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie diese Person selbst bestimmen, und das Betreuungsgericht ist verpflichtet, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Patienten­verfügungen

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob es sinnvoll ist, Menschen über einen längeren Zeitraum künstlich am Leben zu erhalten. Beispielsweise ist unklar, ob Koma-Patienten dabei Leid empfinden. Aus diesem Grund kann es wichtig sein, mit einer Patientenverfügung selbst festzulegen, ob und wie Sie in solchen Situationen medizinisch versorgt werden möchten.

Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Möchten Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie dies ausdrücklich in einem Testament festhalten. Ein solches Testament muss nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden, sondern kann auch handschriftlich erstellt werden. Damit Ihr letzter Wille jedoch tatsächlich umgesetzt wird, ist es entscheidend, dass das Testament korrekt und rechtssicher verfasst ist. Leider weisen viele selbst erstellte Testamente Mängel auf, wodurch der letzte Wille oft nicht verwirklicht werden kann. Zudem ist ein Testament, das zu Hause aufbewahrt wird, anfällig für Fälschung, Vernichtung oder Änderungen durch Dritte.

Die wichtigsten Erbrechts-Grundsätze

Hinweis: Die folgenden Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Aktualität.

Im Erbrecht stellt sich zunächst die zentrale Frage: Gibt es ein Testament, oder greift die gesetzliche Erbfolge?

Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen – lediglich die Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, auch Personen außerhalb der Familie zu berücksichtigen.

Die Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist. Dabei unterscheidet man zwischen Erben erster, zweiter, dritter Ordnung und weiteren Abstufungen.

Die Pflichtteile

Je nach Erbenordnung können Pflichtteilsansprüche am Nachlass bestehen. Selbst wenn Sie eine Person in Ihrem Testament ausschließen, hat diese unter Umständen dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Die Freibeträge

In der Regel muss ein Erbe versteuert werden. Der überlebende Ehegatte verfügt über einen Freibetrag von 500.000 €, während den Kindern des Erblassers jeweils ein Freibetrag von 400.000 € zusteht.

Die gesetzliche Erbfolge

Kein Testament, wer erbt? Die gesetzliche Erbfolge.

Die Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad verschiedenen Ordnungen zugeordnet. Die gesetzliche Erbfolge spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Höhe des Erbanteils jedes Einzelnen.

Erben 1. Ordnung

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers - dazu gehören Kinder, Enkel, Urenkel etc. (§1924 BGB)

Erben 2. Ordnung

Gesetzliche Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge - also meistens die Geschwister des Erblassers. (§1925 BGB)

Erben 3. Ordnung

Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (§1926 BGB)

Erben 4. Ordnung

Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (§1928 BGB)

Wie berechnet sich die Höhe des Erb­anspruchs?

Die Höhe des Erbanspruchs für jeden Erben ergibt sich aus einer individuellen Berechnung unter Berücksichtigung folgender Faktoren:

1. Höhe des Nachlasses
2. Ordnungsgrad (1. Ordnung, 2. Ordnung, …)
3. Anzahl der Erben sowie deren Anteile

Haben mehrere Personen geerbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf seinen Erbanteil. Der Erbanteil bestimmt sich nach der Anzahl der Miterben, seinem Ordnungsrang und der Höhe des Nachlasses.

FAQ

Häufige Fragen zum Erbrecht

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Erbrecht? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Aufgrund der Komplexität vieler erbrechtlicher Angelegenheiten ist eine individuelle Beratung oft der beste Weg, um Ihre Situation umfassend zu klären. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – per E-Mail oder telefonisch.

Ist eine Rechtschutz­versicherung für Erbrecht sinnvoll?

Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, sollte nicht nur im Hinblick auf erbrechtliche Fragen beurteilt werden. Solche Versicherungen decken in der Regel mehrere Rechtsgebiete ab und können individuell mit dem Versicherungsvertreter angepasst werden – inklusive einer Absicherung für das Erbrecht.

Meist übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Beratung im Erbrecht, allerdings oft nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Daher ist es ratsam, bei Ihrem Versicherer nachzufragen, ob und in welchem Umfang solche Kosten übernommen werden.

Ebenso sollte geklärt werden, ob die Gestaltung einer Patientenverfügung abgedeckt ist.Obwohl die Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung individuell bleibt, empfehle ich diesen Schutz in den meisten Fällen.

Erbrecht Anwalts-Kosten: Lohnt es sich, einen Erbrechtsanwalt einzuschalten?

Die Kosten für einen Anwalt im Bereich Erbrecht richten sich entweder nach einer Honorarvereinbarung oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich steigen die Anwaltskosten proportional mit der Höhe des Gegenstandswertes. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre individuelle Angelegenheit in Erfahrung bringen.

Was kostet ein Testament beim Anwalt?
Die Kosten für die Erstellung eines Testaments durch einen Anwalt hängen vom Nachlasswert sowie vom Umfang der Testamentsgestaltung ab. Auch hier erhalten Sie in einem Beratungsgespräch eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Ihren speziellen Fall.

Wie schließe ich jemanden aus meinem Erbe aus?

Durch die Erstellung eines Testaments können Sie bestimmte Personen aus der Erbfolge ausschließen. Allerdings bleiben Pflichtteilsansprüche bestehen. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Würde eine Person gesetzlich 20.000 € erben, beträgt der Pflichtteilsanspruch 10.000 € – auch wenn Sie diese Person testamentarisch ausgeschlossen haben.

Was mache ich bei dem Tod eines Verwandten?

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, stellt sich häufig die Frage, ob und wie der Nachlass geregelt werden muss und ob Sie persönlich vom Erbfall betroffen sind. Sie könnten als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder auch als Vermächtnisnehmer in Betracht kommen. Ihre genaue Rechtsposition und die Höhe möglicher Erbanteile müssen daher geklärt werden. In einigen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Diese und weitere Fragen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch, um die beste Vorgehensweise für Sie zu finden.

Muss ich das Testament beim Anwalt aufbewahren?

Es besteht zwar keine Pflicht, ein Testament beim Anwalt zu verwahren, doch dies ist häufig sinnvoll: In Zeiten komplexer familiärer Strukturen ist eine klare und präzise Formulierung im Testament entscheidend. Viele selbst erstellte Testamente spiegeln nicht das wider, was der Verfasser tatsächlich gewollt hat. Damit Ihr letzter Wille auch rechtlich wirksam umgesetzt wird, stelle ich die Rechtsgültigkeit sicher.

Auf Wunsch übernehme ich die Verwahrung Ihres Testaments und bin für dessen Eröffnung zuständig. Durch die anwaltliche Verwahrung wird Ihr Testament zuverlässig vor Änderungen, Fälschungen oder Vernichtung geschützt, was zahlreiche mögliche Streitigkeiten von vornherein vermeidet.

Telefonzeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00
rechtsanwalt gregor schäfer

Standort & Anfahrt

Sebaldsbrücker Heerstr. 50
28259 Bremen

Unsere Kanzlei finden Sie in der Sebaldsbrücker Heerstraße 50, 28309 Bremen, im 2. Obergeschoss des Gebäudes der Haarkünstler. Für Rollstuhlfahrer steht eine Rampe zur Verfügung.

Mit dem Auto. Aus stadtauswärtiger Richtung erreichen Sie uns über die BAB 1, Ausfahrt Hemelingen. Fahren Sie Richtung Sebaldsbrück durch den Hemelinger Tunnel, biegen Sie dann links auf die Sebaldsbrücker Heerstraße ab. Die Kanzlei befindet sich hinter der Kreuzung auf der rechten Seite.

Parkmöglichkeiten. Öffentliche Parkplätze sind entlang der Sebaldsbrücker Heerstraße verfügbar. Falls frei, können Sie auch direkt vor der Kanzlei parken.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kanzlei liegt nur 1 Gehminute von der Haltestelle “Bf Sebaldsbrück” entfernt. Diese wird von der Straßenbahnlinie 10 sowie verschiedenen Buslinien bedient.