Wie berechnet sich die Höhe des Erbanspruchs?
Die Höhe des Erbanspruchs für jeden Erben ergibt sich aus einer individuellen Berechnung unter Berücksichtigung folgender Faktoren:
1. Höhe des Nachlasses
2. Ordnungsgrad (1. Ordnung, 2. Ordnung, …)
3. Anzahl der Erben sowie deren Anteile
Haben mehrere Personen geerbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf seinen Erbanteil. Der Erbanteil bestimmt sich nach der Anzahl der Miterben, seinem Ordnungsrang und der Höhe des Nachlasses.